Deutschland folgt dem Vorbild seiner Nachbarstaaten und führt ab 1. Juli 2014 die Mitführpflicht von Warnwesten ein. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Ziel ist es, dass im Falle einer Panne alle Insassen eines PKWs oder LKWs besser gesehen werden. Es sollten also so viele Warnwesten mitgeführt werden, wie zugelassene Sitzplätze vorhanden sind. Die Warnwesten müssen der Sicherheitsnorm EN471 entsprechen. Unsere Warnwesten erfüllen die Norm EN471 Klasse 2 selbstverständlich.

Motorräder sind von der Warnwestenpflicht allerdings befreit. Wobei gerade hier das Tragen einer Signalweste auch während der Fahrt eine bessere Sichtbarkeit garantiert. Die Signalwesten für Motorradfahrer sind nicht EN471 zertifiziert und würden somit auch nicht den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen. Vielleicht ist das einer der Gründe für diese Ausnahmeregelung.